Gastronomie

Regeln

 

Wir als Fasnachtskomitee Reinach (FKR) nehmen bis zum 01.11. Bewerbungen von Standbetreibern (Essen / Trinken / etc.) entgegen. Danach wird das FKR an einer Sitzung aufgrund eines Entscheidungsschlüssels und falls nötig per Los entscheiden, wer an der folgenden Fasnacht einen Standplatz erhält und wer nicht. 

 

Die Ausgewählten werden bis zum 10.11. informiert und haben dann 10 Tage Zeit, die noch notwendigen Unterlagen einzureichen. Mit dem Abschluss eines Vertrages mit dem FKR verpflichten sich die Standbetreiber die  anstehende Kostenbeteiligung im Voraus zu begleichen. Danach wird das FKR die Liste mit den Patentnehmern an die Gemeindepolizei zustellen und diese erteilt dann die Patentbewilligungen.

 

 

Kosten

 

Die Gebühren für das Gelegenheitswirtschaftspatent und die anfallenden Stromgebühren

sind direkt bei der Gemeindepolizei zu bezahlen.

 

 

Vertrag

 

Dieser erhalten alle Gastronomie/Markstände etc. nachdem Sie für die Reinacher Fasnacht ausgewählt wurden.


Verordnung über die Durchführung der Reinacher Fasnacht

Bevor wir eine Bewerbung entgegen nehmen, muss dieses Reglement gelesen und verstanden werden