Regeln und Kosten

Wir als Fasnachtskomitee Reinach (FKR) nehmen bis zum 11.11. Bewerbungen von Standbetreibern (Essen / Trinken / etc.) entgegen. 

 

Danach wird das FKR an einer Sitzung aufgrund eines Entscheidungsschlüssels und falls nötig per Los entscheiden, wer an der folgenden Fasnacht einen Standplatz erhält und wer nicht. 

 

Die Ausgewählten werden bis zum 10.12. informiert und haben dann 10 Tage Zeit, die noch notwendigen Unterlagen einzureichen. Mit dem Abschluss eines Vertrages mit dem FKR verpflichten sich die Standbetreiber die  anstehende Kostenbeteiligung im Voraus zu begleichen. Danach wird das FKR die Liste mit den Patentnehmern an die Gemeindepolizei zustellen und diese erteilt dann die Patentbewilligungen.

 

Die Gebühren für das Gelegenheitswirtschaftspatent und die anfallenden Strohmgebühren sind direkt bei der Gemeindepolizei zu bezahlen.


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Mihi quidem Antiochum, quem audis, satis belle videris attendere. Hanc igitur quoque transfer in animum dirigentes.

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Tamen a proposito, inquam, aberramus. Non igitur potestis voluptate omnia dirigentes aut tueri aut retinere virtutem.